GEW: Kunden können mit Rückzahlungen rechnen
Das Gericht hatte am 12. Februar vier Preiserhöhungen, die die GEW zwischen den Jahren 2004 und 2006 vorgenommen hatte, als unwirksam erklärt, da weder die Sonderverträge noch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sogenannte Preisanpassungsklauseln enthielten, wie die „Nordwest-Zeitung" berichtet.
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