PCC Energie schon immer ohne Ölpreisbindung

Der Bundesgerichtshof hat eine ausschließliche Kopplung des Gaspreises an den Heizölpreis, die sogenannte Ölpreisbindung, in zwei Fällen für unwirksam erklärt. Der Energieversorger PCC Energie, der bundesweit Gewerbekunden und mittelständische Unternehmen mit Strom und Gas versorgt, weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass seine Gaspreise schon immer unabhängig vom Ölpreis gewesen sind.

PCC Energie bildet seine Gaspreise schon immer losgelöst vom Heizölpreis. Durch seine flexible Einkaufsstrategie über internationale Energiehändler und Beschaffungsmärkte unterliegt das Unternehmen nicht der Ölpreisbindung und kann Erdgas zu den jeweils günstigsten Konditionen anbieten. Das Unternehmen verfügt über langjährige Erfahrung im grenzüberschreitenden Gashandel, von der Kunden bundesweit durch ölpreisunabhängige Gasverträge und mögliche Preisfixierungen über mehrere Jahre prodfitieren.

Der BGH hatte am vergangenen Mittwoch geurteilt, dass ein Energieversorger die Erhöhung des Gaspreises nicht allein damit begründen dürfe, dass der Ölpreis gestiegen sei. In die Preisbildung müssten auch weitere Faktoren wie Netzgebühren oder Verwaltungskosten einfließen. Im konkreten Fall hatte das Karlsruher Gericht die Preisanpassungsklauseln zweier Gasversorger, die allein auf der Ölpreisbindung basierten, überprüft und für unwirksam erklärt.

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