Verbraucherzentrale rät RWE-Kunden zum Wechsel

Wegen einer unwirksamen Verlängerungsklausel können RWE-Kunden ihren "RWE-Erdgas 2011"-Vertrag jederzeit kündigen. Dies gehe aus einer Unterlassungserklärung hervor, die der Energieversorger Mitte August abgegeben habe, teilte die Verbraucherzentrale am Mittwoch in Düsseldorf mit. Darin erkläre RWE, den in den Vertragsbedingungen enthaltenen Passus einer automatischen Vertragsverlängerung bei nicht fristgerechter Kündigung bis zum 31. August 2010 nicht mehr zu verwendet.
 
Hintergrund ist ein Angebot des Energieversorgers aus dem Jahr 2008. Damals hatte RWE Kunden angeboten, sich mit dem Tarif "RWE-Erdgas 2011" vor Preiserhöhungen zu schützen, in dem ein garantierter Preis vereinbart wurde. Die Erstlaufzeit des Vertrags endete am 31. August 2010 - allerdings nur, wenn Gaskunden den Kontrakt bis zum 30. Juni dieses Jahres kündigten. Anderenfalls verlängerte sich der Vertrag mit der Preisgarantie automatisch bis zum 30. September 2011. Nach Angaben der Verbraucherzentrale ist jedoch nur eine Verlängerung um maximal zwölf Monate zulässig, und nicht um 13 Monate wie bei RWE geschehen.
 
Da inzwischen sogar der hohe Preis der gesetzlichen Grundversorgung günstiger sei als der vor zwei Jahren von RWE garantierte Preis, raten die Verbraucherschützer Kunden, ihren "RWE-Erdgas 2011"-Vertrag schnell zu kündigen und zumindest in die Grundversorgung zu wechseln. Wer sich einen anderen Gasanbieter suche, könne sogar über 40 Prozent gegenüber dem RWE-Festpreis-Tarif sparen.
 
 

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