Gericht: Gasversorger darf Gas nicht einfach abdrehen
Der EWE-Kunde hatte bereits Anfang Dezember eine Klage gegen die EWE wegen zu viel verlangter Gasbeiträge eingereicht, die eine Rückforderung von 261 Euro zum Inhalt hatte. Als den Kunden dann eine Abschlussrechnung des Energieversorgers in Höhe von 56,74 Euro erreichte, verrechnete der EWE-Kunde diesen Betrag mit seiner Forderung. Daraufhin bekam er dann ein Mahnschreiben von der EWE, in dem der Energieversorger damit drohte, die Gaslieferung einzustellen, wie der „General Anzeiger“ berichtet.
Das Amtsgericht in Leer hat der EWE durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung nun untersagt, die Gaslieferung an den Kunden einzustellen. Sollte das Unternehmen gegen diese einstweilige Verfügung verstoßen, wird ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro fällig.
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