EnBW zieht Klage gegen Gaspreis-Protest zurück
Der Energieversorger EnBW hat seine Klage gegen eine Kundin, die aus Protest gegen Gaspreiserhöhungen aus eigenem Antrieb die Rechnung gekürzt hatte, zurückgezogen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fordert jetzt von der EnBW, alle laufenden Klagen gegen Gaspreisprotestler zurückzuziehen.
Die EnBW war in dem Verfahren vom Amtsgericht Böblingen aufgefordert worden, ihre Preisgestaltung, das heißt die Hintergründe ihrer Gaspreiserhöhung, einem unabhängigen Gutachter offenzulegen. Dieser Aufforderung ist die EnBW jetzt mit dem Rückzug der Klage aus dem Weg gegangen. „Das ist ein großer Erfolg für alle Gaspreisprotestler" freut sich Dr. Eckhard Benner von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, zusammen mit der Gaspreisprotestlerin und deren Anwalt. „Wir fordern von der EnBW, dass sie umgehend alle ihre Klagen gegen Gaspreisprotestler zurückzieht," so Benner.
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Für die erfolgreiche Gaspreisprotestlerin waren die massiven Preiserhöhungen in 2006 Ausgangspunkt ihres Protests und die damit verbundene Rechnungskürzung. In 2010 wurde sie dann von der EnBW mit Bezug auf Urteile des AG Böblingen und des LG Stuttgart aufgefordert, die offenen Beträge zu zahlen. Da die Gaspreisprotestlerin aber weiterhin einen Beleg für die Angemessenheit der Gaspreise forderte, wurde sie von der EnBW verklagt.