Nach den Kabinettsbeschlüssen zur Energiepolitik sollen Eigentümer die Kosten einer energetischen Sanierung künftig über zehn Jahre hinweg als Sonderausgaben absetzen können. Gleichzeitig soll die Reform des Baugesetzbuchs Kommunen ermöglichen, Sanierungsgebiete zu Klimaschutzzwecken auszuweisen, innerhalb derer ein Zwang zur energetischen Sanierung durchgesetzt werden kann.
Die Initiative Erdgas pro Umwelt (IEU) begrüßt das Bemühen um ein höheres Tempo bei der energetischen Sanierung, mahnt jedoch mehr Anreize und weniger Zwang als Mittel dabei an. Den bestmöglichen Klimaschutz erreiche man nicht mit Zwang, sondern mit einer Förder-Politik, die denjenigen Maßnahmen den Vorzug gibt, die das Klima am effizientesten entlasten, so die IEU. Hierzu sollten auch die Potenziale von Erdgas bei der energetischen Sanierung stärker genutzt werden. Um ein Kilogramm CO2 pro Jahr einzusparen, muss beim Einbau einer modernen Erdgas-Brennwertheizung rund ein Euro investiert werden, bei einer Dämmung liegt der Betrag dagegen bei neun Euro.
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Gerade bei einkommens-schwächeren und älteren Haushalten sollte deshalb der Schwerpunkt bei einer energetischen Sanierung auf dem Einbau moderner Heiztechnik liegen, so die IEU. Die Investition von rund 8.000 Euro und eine Amortisation in unter sieben Jahren für einen Erdgas-Brennwerttkessel seien für diese Haushalte eine gute Lösung. Bei einer vollständigen Dämmung lägen die vergleichbaren Kosten dagegen bei rund 55.000 Euro und die Amortisationsdauer bei rund 48 Jahren.