Geruchsgutachten macht Weg für Biogasanlage frei
Das Göttinger Verwaltungsgericht hat den Weg für den Bau einer Biogasanlage bei Moringen (Landkreis Northeim) freigemacht. In einem diese Woche bekannt gegebenen Beschluss wies das Gericht den Eilantrag eines Anwohners ab, der Geruchsbelästigungen durch die Anlage befürchtet.
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens hatte der Landkreis Northeim auch ein Geruchsgutachten eingeholt. Nennenswerte Beeinträchtigungen für Nachbarn durch den Betrieb der Biogasanlage sind demnach nicht zu befürchten. Der rund 500 Meter entfernt wohnende Kläger bezweifelte jedoch die Aussagen des Gutachtens.
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(dapd/rpl/jsp/iha /1)