BGH verbessert Rechtsposition von Fernwärmekunden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut die Rechte von Fernwärmekunden im Kampf gegen Preiserhöhungen gestärkt.
Der BGH entschied am Mittwoch in Karlsruhe, dass ein Versorgungsunternehmen bei der Preisberechnung von Fernwärme nicht alleine auf Preisindizes für mehrere eingesetzte Energieträger wie Heizöl und Gas abstellen darf.
Vielmehr müsse als Bemessungsgröße ein Indikator gewählt werden, „der an die tatsächliche Entwicklung der konkreten Bezugskosten des Brennstoffs anknüpft, der bei der Wärmeerzeugung überwiegend eingesetzt wird“. In dem Streit mit dem ostdeutschen Energieversorger enviaM hatte nun die Revision einer vor dem Oberlandesgericht Dresden gescheiterten Wohnungseigentümergemeinschaft Erfolg.
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(dapd/dmu/pon /1)