Verwaltungsgericht kippt Genehmigung für Biogasanlage

Die Genehmigung einer geplanten Biogasanlage in der Grube Karl in Mechernich (Kreis Euskirchen) unterliegt nicht automatisch dem Bergrecht. Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen hob am Dienstag eine entsprechende Genehmigung der Bezirksregierung vom November 2009 auf, da die Stadt Mechernich nicht beteiligt worden war, wie das Gericht mitteilte.

Da das Land davon ausgegangen war, dass die von der Anlage erzeugte Energie überwiegend dem Grubenbetrieb diene, hatte die Bezirksregierung damals die Genehmigung erteilt.

Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Energie nur zu einem geringen Teil in den Grubenbetrieb fließen sollte, weshalb die Genehmigung nicht nach dem Bergrecht, sondern nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu erfolgen habe. In diesem Fall hätte die Kommune an der Entscheidung beteiligt werden müssen. (dapd/luc/mwa /1) 

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