NABU: Vermittlungsausschuss muss bei Gebäudesanierung handeln
Im Vorfeld der für den heutigen Dienstag geplanten Sitzung des Vermittlungsausschusses zur Debatte um ein Gesetz zur Förderung steuerlicher Anreize der energetischen Gebäudesanierung, hat der Naturschutzbund Deutschland (NABU) den Vermittlungsausschuss zum Handeln aufgefordert. Statt die sowieso schon geringe Sanierungsrate von ein auf zwei Prozent zu steigern, hat der Streit zwischen Bund und Ländern einen Sanierungsstau ausgelöst.
„Wir erwarten von Bund und Ländern eine schnelle Einigung im Vermittlungsausschuss. Die monatelange Hängepartie hat zu einer massiven Verunsicherung der Hauseigentümer geführt, die nicht in Gebäudesanierungen investieren, solange sie nicht wissen, womit sie rechnen können", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Der NABU befürwortet bei der energetischen Gebäudesanierung eine steuerliche Regelung, die hohe Energieeffizienz-standards belohnt. „Je höher der Energiestandard eines Hauses, desto höher sollte der Steuerrabatt ausfallen. Dies gilt insbesondere, wenn neben Vollsanierungen auch Einzelmaßnahmen von der Steuer abgesetzt werden können", erklärt Tschimpke. Denn eine Fassade wird beispielsweise nur alle 25 bis 40 Jahre saniert. Verpasst der Hauseigentümer eine Sanierung mit hohen Einspareffekten, ist das Gebäude für den Klimaschutz auf lange Sicht verloren.













