Eon Hanse akzeptiert Urteile zu Gaspreis-Sammelklagen
Eon Hanse hat gestern erklärt, die Rechtsmittel gegen die Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts und des Landgerichts Hamburg im Gaspreisstreit mit den Kunden und der Verbraucherzentrale Hamburg zurück ziehen zu wollen. Damit werden die in den beiden von Verbraucherseite eingereichten Gaspreis-Sammelklagen rechtskräftig. Mit dem Einlenken von Eon Hanse geht ein mehr als achtjähriger Kampf mit zwei Gaspreis-Sammelklagen gegen überhöhte Gaspreise und unfaire Vertragsklauseln zu Ende.
Was bedeutet das für die betroffenen Eon Hanse-Kunden?
Wer seine Rechnungen gekürzt hat, braucht nichts nachzuzahlen. Wer Widerspruch gegen die Gaspreise eingelegt hat, aber das Verlangte gezahlt hat, kann Erstattung verlangen. Wer bis jetzt nichts unternommen hat, sollte prüfen lassen, ob er eventuell noch einen Erstattungsanspruch hat.
Die erste Gruppe schätzt die Verbraucherzentrale Hamburg auf 5.000, die zweite auf 50.000, die dritte auf mehrere Hunderttausend Kunden. Das den Kunden zustehende Erstattungsvolumen schätzt die Verbraucherzentrale auf mindestens 50 Millionen Euro.
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