Fracking: UBA drängt auf rasche Regulierung




Das Umweltbundesamt (UBA) drängt auf eine rasche Regulierung der Fracking-Technologie. „Wir haben bisher keine klaren gesetzlichen Vorgaben für die Fracking-Technologie. Diesen äußerst unbefriedigenden Zustand sollte der Gesetzgeber schnell beenden“, sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger bei der Vorstellung des neuen, über 600 Seiten starken Fracking-II-Gutachtens des UBA in Berlin.


Krautzberger erinnerte daran, dass es lediglich ein von Politik und Wirtschaft getragenes Moratorium gebe, Fracking derzeit aber nicht verboten sei. „Zentraler Bestandteil der vorgesehenen Gesetzesänderungen muss ein Verbot der Gasförderung aus Schiefer- und Kohleflözgestein über eine Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes sein, ferner eine Umweltverträglichkeitsprüfung und ein Verbot in Wasserschutzgebieten, und zwar für jede Form des Frackings“, forderte Krautzberger.

Fracking sei und bleibe eine Risikotechnologie und brauche daher enge Leitplanken zum Schutz von Umwelt und Gesundheit. Das Umweltbundesamt empfiehlt deshalb eine umfangreiche Risikobewertung sämtlicher Fracking-Vorhaben zur Gas- und zur Erdölförderung. Dies gilt auch für alle Erprobungsmaßnahmen. Diese Bewertungen sollten unerlässlicher Bestandteil einer Umweltverträglichkeitsprüfung sein und nach den Eckpunkten vom Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium gesetzlich normiert werden.