Solarstromanlagen
Wesentlich bekannter sind die Solaranlagen (sogenannte Photovoltaik-Anlagen) auf Dächern privater Häuser, Schulen und öffentlicher Einrichtungen. Die Solarzellen wandeln die Strahlungsenergie direkt in elektrischen Gleichstrom um. Dieser wird mit Hilfe eines Wechselrichters in haushaltsüblichen Wechselstrom umgewandelt. Der Strom wird in das Netz des regionalen Stromanbieters eingespeist, wofür es eine staatlich subventionierte Vergütung gibt, die über dem durchschnittlichen Strompreis liegt. Eine Zähleinrichtung erfasst die in das Netz eingespeiste Solarenergie und eine weitere die aus dem öffentlichen Netz bezogene Energie. Auf den ersten Blick sieht es wie eine Lizenz zum Gelddrucken bzw. der Zugang zu kostenlosem Strom aus. Und in den letzten Jahrzehnten haben sich auch viele private Haushalte die Kollektoren installiert. Zwar kostet eine durchschnittliche Solaranlage bis zu 25.000 Euro. Dafür gab es aber auch zahlreiche staatliche Förderprogramme (100.000-Dächerprogramm) oder Unterstützungen von den regionalen Stromversorgern, die die Errichtung von Solaranlagen förderten. Somit war der Eigenanteil mitunter sehr gering. Doch diese großzügige Förderung gibt es inzwischen nicht mehr.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt nur noch zinsgünstige Kredite für die Laufzeit von 10 bis 30 Jahren. Bis zu fünf Jahre davon können tilgungsfrei sein. Diese Kredite müssen vor Beginn der Installation bei der Hausbank beantragt werden. Die Förderung durch die Stromanbieter ist zudem an die Bedingung geknüpft, dass der gesamte gewonnene Strom in das Netz eingespeist wird. Zudem garantiert das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien die Abnahme des Solarstroms für eine erhöhte Vergütung nur noch für die ersten 20 Jahre. In diesem Jahr liegt die Vergütung noch bei 45,7 Ct./kWh. Für neue Anlagen sinkt sie jedes Jahr um fünf Prozent.
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