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Grundsätzlich gilt bei dieser Art der gerichtlichen Auseinandersetzung der Rechtsgrundsatz "Der Verlierer zahlt". Verliert der Verbraucher den Prozess, hat er die Kosten des Gerichtes und die des gegnerischen Anwalts zu tragen. Bei einem Streitwert von 600 Euro belaufen sich die Gerichtskosten beispielsweise auf 35 Euro und die Anwaltskosten auf 45 Euro zzgl. Umsatzsteuer und Auslagen.
Bei offensichtlich falschen Abrechnungen soll sich der Verbraucher trotz angedrohter Liefersperre nicht vor einer Auseinandersetzung mit dem Energieunternehmen scheuen.