Notfallservices und Stromausfall-Versicherung

Notfallservices

Der Notfallservice springt ein, wenn es zu einer Störung zu Hause kommt. Denn bei Störungen im Stromnetz sind die Netzbetreiber bereits gesetzlich verpflichtet, die Unterbrechung möglichst schnell und auf eigene Kosten zu beheben. Diesen Anspruch haben alle Verbraucher, die an das Netz eines Betreibers angeschlossen sind, unabhängig davon, ob sie von dem auch ihren Strom beziehen. Deshalb muss es auch rund um die Uhr für alle Betroffenen möglich sein, Stromnetzstörungen zu melden, ohne dass der Stromversorger dafür einen Aufpreis verlangt. Eine solche Nummer findet sich oft in einer Spalte "Notrufnummern" der Lokalzeitung, in jedem Fall aber auf der Internetseite des lokalen Netzbetreibers – in der Regel das örtliche Stadt- oder Gemeindewerk.

Wenn dagegen der Strom nur in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus fehlt, müsste man die Reparatur selbst zahlen und wäre darauf angewiesen, dass ein Elektriker der Wahl möglichst bald Zeit hat. Mit einem Notfallservice sind, je nach Anbieter, die Kosten für den Elektriker, Ersatzteile und die Reparatur in Höhe von 100 bis 250 Euro abgedeckt. Voraussetzung für den Versicherungsfall: Der Schaden ist an der eigenen Hausanlage entstanden. In jedem Falle, versprechen die Anbieter, kommt der Reparaturservice innerhalb kurzer Zeit, auch nachts und am Wochenende.

Das gilt auch für Bagatellfälle wie eine durchgebrannte Sicherung. Bei bestimmten anderen Pannen unterscheiden sich die Angebote jedoch. Während etwa die Energieversorgung Offenbach AG (EVO AG) auch vom Nachbarn durchgebohrte Leitungen anstandslos repariert, tun dies die Stadtwerke München nicht. Auch der Umfang der Leistungen unterscheidet sich. So gilt der Service der Stadtwerke München für die Ortung des Fehlers und "geringfügige" Fehler, deren Behebung weniger als eine Stunde dauert. Bei schwerwiegenderen Störungen muss man sich an den Notfalldienst der Handwerkerinnung wenden.

Die Stromversorger sehen dies als einen Zusatzservice gerade für ältere Menschen an, die sich so auf eine schnelle und kostengünstige Reparatur verlassen könnten. Die Frage bleibt, wie oft solche Stromausfälle tatsächlich vorkommen und ob sich dafür eine solche Versicherung lohnt.

Stromausfall-Versicherungen

Eine spezielle Stromausfallversicherung muss Fälle höherer Gewalt absichern, in denen der Netzbetreiber nicht haftbar ist. Als Beispiel kann der mehrtägige Stromausfall an Weihnachten 2005 im Münsterland gelten. Die Bundesnetzagentur kam in ihrer Untersuchung des Vorfalls zu dem Schluss, extreme Wetterbedingungen und nicht Versäumnisse des Netzbetreibers RWE seien Schuld daran gewesen, dass Dutzende Strommasten umknickten und zeitweise 250.000 Kunden von der Stromversorgung abschnitten. Auf der Basis dieser Untersuchung wurde die Klage einer Betroffenen auf Schadensersatz abgewiesen.

Denn wenn der Netzbetreiber eine Netzstörung fahrlässig verursacht hat, muss er für deren Folgen haften. Das steht in der Netzanschlussverordnung (NAV), die die Rechte und Pflichten von Netzbetreiber und Anschlussnehmer regelt. Damit gibt es bereits eine gesetzliche Haftung des Netzbetreibers für Sachschäden, die durch einen Stromausfall verursacht wurden – vorausgesetzt, er ist dafür verantwortlich zu machen. Auch Vermögensschäden können geltend gemacht werden, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Wenn ein übergeordnetes Stromnetz für den Ausfall verantwortlich ist, so ist dieses Unternehmen schadensersatzpflichtig. Je nach Größe des Netzes und der Spannungsebene müssen die Netzbetreiber bis zu 200 Millionen Euro für solche Forderungen bereit stellen.

Bevor man sich für eine Stromausfallversicherung entscheidet, sollte man sich gut überlegen, wie hoch die Gefahr eines Stromausfalles tatsächlich ist und welcher Schaden dabei entstehen könnte. Zum Teil ersetzt die Hausratversicherung zumindest (tief-)gekühlte Lebensmittel, die nach einem Stromausfall verdorben sind. Hier lohnt es, vor dem Abschluss einer neuen Versicherung für einen solchen Fall erst einmal ins Kleingedruckte der Hausratversicherung zu schauen. Ein zweiter Schritt: Überlegen, wie hoch der Schaden denn tatsächlich wäre, wenn Sie morgen den Inhalt von Kühlschrank und Gefriergut wegwerfen müssten. Im Haushalts-Schutzbrief von Vattenfall zum Beispiel ist nur Kühl- und Gefriergut über einer Eigenbeteiligung von 50 Euro versichert – für Haushalte ohne halbes Schwein in der Kühltruhe ist das wenig wert.

Zwar sind Schäden an Computern, Modems oder anderen Multimediageräten in der Regel nicht von der Hausratversicherung abgedeckt. Doch wer viele elektronische Geräte zu Hause hat, die durch einen Stromausfall beschädigt werden könnten, sollte eher über den Abschluss einer umfassenden Elektronikversicherung nachdenken, statt die Geräte einseitig nur gegen Stromausfall zu versichern. Wer zudem den häuslichen Gerätepark vollständig vom Netz trennt, wenn er nicht gebraucht wird, schützt den wertvollen Besitz nicht nur wirksam vor Stromausfall-Schäden, sondern spart auch Energie.

 

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