Für welche Energien und Anlagen gilt das EEG?
In erster Linie gilt das Gesetz für die klassischen erneuerbaren Energien,wie Wind-, Wasser-, Erdwärme- und Solarenergie. Aber auch sogenannter grauer Strom (Deponie-, Klär- und Grubengas) findet im Gesetz Berücksichtigung. Für die Anlagen gilt folgendes: Großanlagen sind von der Förderung ausgenommen. Die Vergütung des Stromes ist unabhängig vom Besitzer – damit können auch Energieversorgungsunternehmen eine Vergütung bekommen. Aber Achtung bei der Steuererklärung: Die private Solaranlage auf dem Dach ist eine gewerbliche Tätigkeit!


















Schön warm = unschön teuer? Das muss nicht sein. Wir haben einige Tipps zusammen-gestellt, mit denen Ihnen schön warm ums Herz wird, ohne dass die Heizkosten explodieren. 