Wechselgebühren und Netznutzung
Von Wechselgebühren betroffen sind auch die neuen Anbieter. Die Gebühr wird von alten Anbietern oft willkürlich festlegt, dem neuen Betreiber in Rechnung gestellt und kann damit per künftiger Rechnung an den Kunden weitergegeben werden. So verlangen zum Beispiel die Stadtwerke Tölz bis heute pro Kunde eine Wechselgebühr von 95,12 DM, die einem neuen Anbieter in Rechnung gestellt wird. Solche Gebühren existieren wohlgemerkt, obwohl das Bundeskartellamt sich entschieden dagegen ausgesprochen hat! Auf der anderen Seite ist er als Stromanbieter der Konkurrenz anderer Stromanbieter ausgesetzt. Viele Netzbetreiber nutzen so ihre Position, um einen Vorteil aus dem Netzmonopol zu ziehen und stellen Konkurrenten überhöhte Preise für die Nutzung in Rechnung. Neue Anbieter, die über keine Netze verfügen, ziehen bei diesem Verfahren generell den Kürzeren.














