Hintergrund

 Der Hintergrund
Bei der Öffnung des Strommarktes setzte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) auf wirtschaftliche Selbstregulierung. Mit Beginn des Jahres 1999 war der Strommarkt für den Wettbewerb geöffnet. Da das Energiewirtschaftsrecht aber nicht im Detail regeln konnte, wie der Markt in Zukunft funktionieren soll, blieb es den ehemals alleinigen Lieferanten überlassen, eine geeignete Regelung zu finden.

In zwei Verbändevereinbarungen einigte sich die Stromwirtschaft nach zähen Verhandlungen darauf, wie der Markt zu funktionieren habe. Zentraler Punkt der zweiten Vereinbarung war die Regelung der Stromdurchleitung durch die Stromnetze. Bis zum Juni 2000 sollten alle Netznutzungsentgelte veröffentlich sein.

Allerdings scheiterte die Stromwirtschaft schon an dieser selbstgesetzten Marke: Nach Angaben des Stromanbieters Riva Energie hatten Ende 2000 von ungefähr 1000 Unternehmen erst rund 300 ihre Preise veröffentlicht. Die Mehrzahl der bekannten Preise für die Nutzung der Stromnetze lag dabei sogar über der in der zweiten Verbändevereinbarung vereinbarten Obergrenze. In einer Analyse zu den Durchleitungsentgelten am Beispiel der RWE AG* kommt die auf den Energiesektor spezialisierten Beratungsgesellschaft LBD ableitend zu dem Schluss, dass die Netznutzungsentgelte der Netzbetreiber etwa 30% zu hoch sind.


* LBD-Studie vom Dezember 2000; in Auftrag gegeben von den Stromanbietern Riva Energie AG, ares Energie AG und der Deutschen Strom AG. Die Analyse finden Sie unter //www.lbd.de