Sekundärregelung
Die beschriebene Primärregelung ist begrenzt und muss schnell entlastet werden, damit sie bei Bedarf erneut in Anspruch genommen werden kann. Deshalb wird gleichzeitig mit der Primärregelung die sogenannte Sekundärregelung gestartet. Der Netzbetreiber, in dessen Gebiet der vermehrte Verbrauch entstanden ist, muss nun innerhalb kürzester Zeit zusätzliche Kraftwerkskapazitäten einsetzen. In der Regel handelt es sich um Pumpspeicherwerke oder Gasturbinenkraftwerke, denn sie sind am flexibelsten. Diese Sekundärregelung löst innerhalb weniger Minuten die Primärregelung ab und wird wie diese vollkommen automatisch geregelt. Für die Sekundärregelung gibt es bei jedem Verbundunternehmen einen Regler, der die Einhaltung eines vorgegebenen Leistungsaustauschs unter den Verbundpartnern automatisch sichert. Er kontrolliert ständig den Leistungsfluss an den Schnittstellen zu den Netzen der Verbundpartner und misst die aktuelle Netzfrequenz. Er vergleicht den tatsächlichen Leistungsfluss mit den vereinbarten Übergabewerten und ermittelt so eventuelle Leistungsunterschiede. Um die Primärregelung zu entlasten und die Netzfrequenz zu normalisieren, steuert dieser Regler entsprechend den Einsatz des Regelkraftwerks.














