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Rechtliche Schritte gegen Netzzugangsdiskriminierung
Der Bundesverband Neuer Energieanbieter e.V. (bne) und sein Mitgliedsunternehmen Nuon Deutschland GmbH haben bei der Bundesnetzagentur die Einleitung eines Missbrauchsverfahren gegen RWE Transportnetz Gas, E.ON Hanse und die Stadtwerke Hannover beantragt.
Die drei Netzbetreiber hatten sich zuvor vertraglich zu einem ineffizienten Netzzugang verpflichtet, der den Wettbewerb bei der Gasversorgung verfälscht und einschränkt. Hierdurch verstoßen sie sowohl gegen Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes als auch gegen die europarechtlichen Vorgaben, so der bne.
Die heute von 20 Unternehmen unterzeichneten "Kooperationsvereinbarungen Erdgas" von BGW und VKU verpflichten die Netzbetreiber, eine Einzelbuchung als Buchung in einer Transportkette anzubieten. Diese soll es interessierten Vertrieben ermöglichen, das gesetzlich vorgeschriebene Zwei-Vertrags-Modell zu umgehen. Zusammen mit der Zersplitterung in 19 Marktgebiete konterkariert diese Buchungsvariante den gesetzgeberischen Willen, den Gasnetzzugang zu vereinfachen.
"Die Erfahrung aus den monatelangen Konsultationsverhandlungen zeigt, dass wir auf dem Gasmarkt nur noch mit rechtlichen Mitteln einen gesetzesmäßigen Zustand erreichen können", begründet Robert Busch, Geschäftsführer des bne, den Überprüfungsantrag. "Die Gasverträge von BGW und VKU führen zu Diskriminierung, Verteuerung und Ineffizienz."
Er führt aus: "Die vorgesehene Option der Einzelbuchungsvariante diskriminiert die neuen Anbieter, indem sie die bisherigen Marktstrukturen zementiert und damit den Aufbau neuer Lieferbeziehungen massiv erschwert. Gleichzeitig entzieht das Optionsmodell dem Gasmarkt mindestens 80 % seiner Liquidität. Allein die Vorhaltung von zwei Modellen für den Netzzugang verteuert diesen künstlich. Der damit verbundene Mehraufwand für Abrechnung und Bilanzausgleich macht das ganze System ineffizient. Diese Auswirkungen stehen klar den Bemühungen von Politik und Regulierung diametral entgegen, den Wettbewerb besonders auf dem Haushaltskundenmarkt zu beleben."
Die drei Netzbetreiber hatten sich zuvor vertraglich zu einem ineffizienten Netzzugang verpflichtet, der den Wettbewerb bei der Gasversorgung verfälscht und einschränkt. Hierdurch verstoßen sie sowohl gegen Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes als auch gegen die europarechtlichen Vorgaben, so der bne.
Die heute von 20 Unternehmen unterzeichneten "Kooperationsvereinbarungen Erdgas" von BGW und VKU verpflichten die Netzbetreiber, eine Einzelbuchung als Buchung in einer Transportkette anzubieten. Diese soll es interessierten Vertrieben ermöglichen, das gesetzlich vorgeschriebene Zwei-Vertrags-Modell zu umgehen. Zusammen mit der Zersplitterung in 19 Marktgebiete konterkariert diese Buchungsvariante den gesetzgeberischen Willen, den Gasnetzzugang zu vereinfachen.
"Die Erfahrung aus den monatelangen Konsultationsverhandlungen zeigt, dass wir auf dem Gasmarkt nur noch mit rechtlichen Mitteln einen gesetzesmäßigen Zustand erreichen können", begründet Robert Busch, Geschäftsführer des bne, den Überprüfungsantrag. "Die Gasverträge von BGW und VKU führen zu Diskriminierung, Verteuerung und Ineffizienz."
Er führt aus: "Die vorgesehene Option der Einzelbuchungsvariante diskriminiert die neuen Anbieter, indem sie die bisherigen Marktstrukturen zementiert und damit den Aufbau neuer Lieferbeziehungen massiv erschwert. Gleichzeitig entzieht das Optionsmodell dem Gasmarkt mindestens 80 % seiner Liquidität. Allein die Vorhaltung von zwei Modellen für den Netzzugang verteuert diesen künstlich. Der damit verbundene Mehraufwand für Abrechnung und Bilanzausgleich macht das ganze System ineffizient. Diese Auswirkungen stehen klar den Bemühungen von Politik und Regulierung diametral entgegen, den Wettbewerb besonders auf dem Haushaltskundenmarkt zu beleben."













