Bundestag beschließt Änderung des EEG
Der Bundestag hat am Donnerstag die Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit den Stimmen der Koalition beschlossen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das 2000 verabschiedet wurde, hat zum Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2020 auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen. Die im Juni 2006 von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzesänderung sieht unter anderem vor, die Stromkostenanteile von Unternehmen, die viel Energie verbrauchen, zu begrenzen. Stromintensive Unternehmen werden so von Kosten entlastet, die ihnen entstehen, wenn sie teureren Ökostrom vom Energieversorger abnehmen. Diese Stromkostenanteile werden auf 0,05 Cent pro kWh begrenzt.
Darüber hinausgehende Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten, heißt es im beschlossenen Gesetzentwurf.
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