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TÜV warnt: Hochspannungsleitungen und Drachensteigen vertragen sich nicht
Mit Herbstbeginn rücken wieder viele Windbegeisterte zum Drachensteigen auf Wiesen und Felder aus. Damit der Freizeitspaß zu einem Vergnügen und nicht zur Unfallfalle wird, sollten einige Hinweise des TÜV Thüringen berücksichtigt werden.
Die Drachenschnur darf die üblichen Längen von 60 bis 100 m nicht überschreiten. Die unmittelbare Nähe zu Hochspannungsleitungen sollte unbedingt gemieden werden, da selbst moderne Drachenleinen gerade wenn sie nass sind, elektrischen Strom leiten. Auch bei aufkommenden Gewittern darf man keinen Drachen steigen lassen. Die Gefahr von einem Blitz getroffen zu werden ist einfach zu groß.
Weder landwirtschaftlich genutzte Flächen, noch Natur- oder Tierschutzgebiete dürfen zum Drachensteigen genutzt werden. Zu Flughäfen beträgt der vorgeschriebene Mindestabstand 6 km, zu Segelflugplätzen mehr als 3 km. Von Hochspannungsleitungen, Fahrleitungen, Bahnlinien oder Straßen sollte ein Mindestabstand von 600 m eingehalten werden. Aus Sicherheit für Menschen und Tiere, ist das Drachenfliegen kurz über deren Köpfen zu vermeiden.
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