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Verwaltungsgericht lehnt Eilanträge gegen Windkrafträder ab
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat einen Eilantrag der Gemeinde Schaafheim (Kreis Darmstadt-Dieburg) gegen den geplanten Bau von zwei Windkrafträdern abgelehnt. Die Richter begründeten die Entscheidung damit, dass durch die Errichtung der Anlagen auf dem Binselberg in Groß-Umstadt nicht die Rechte der Gemeinde verletzt würden, teilte das Gericht am Montag mit. Die Genehmigung verstoße auch nicht gegen das Landesplanungsrecht. Nach dem geltenden Regionalplan Südhessen 2000 sei der Bau der Windkrafträder nicht ausgeschlossen, hieß es.
Die von der Gemeinde Schaafheim angeführten Argumente der Landschaftsästhetik und des Naturschutzes seien öffentliche Belange, die jedoch nicht dem Schutz der kommunalen Planungshoheit dienten.
Naturschutz und die Landschaftspflege seien Faktoren, die von der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, zu prüfen seien, teilten die Richter mit. Da die Windkraftanlagen zudem außerhalb des Gemeindegebietes der Stadt Schaafheim gebaut werden sollen, könne sich die Gemeinde auch nicht auf ihr sogenanntes Selbstgestaltungsrecht berufen.
Naturschutz und die Landschaftspflege seien Faktoren, die von der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, zu prüfen seien, teilten die Richter mit. Da die Windkraftanlagen zudem außerhalb des Gemeindegebietes der Stadt Schaafheim gebaut werden sollen, könne sich die Gemeinde auch nicht auf ihr sogenanntes Selbstgestaltungsrecht berufen.
Auf Antrag der Windpark Binselberg GmbH hatte das Regierungspräsidium Darmstadt im Juni die Genehmigung zur Errichtung von zwei Windkraftanlagen erteilt. Nachdem die Gemeinde Schaafheim sowie Bürger aus der Standortgemeinde Groß-Umstadt gegen die Genehmigung geklagt hatten, ordnete das Regierungspräsidium auf Antrag des Unternehmens den sofortigen Vollzug der Genehmigung an. Die Gemeinde Schaafheim kann gegen die Entscheidung des Gerichts Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.
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