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Erneute Warnung vor Billig-Lichterketten

03.12.2009 von
30 Prozent der im Handel erhältlichen Weihnachts-Lichterketten bergen ein offensichtliches und unmittelbares Brand- bzw. Stromschlagrisiko, heißt es in einem neuen Bericht, den die Europäische Kommission veröffentlicht hat.
 
Der von Verbraucherschutz-Kommissarin Kuneva vorgestellte Bericht ist das Ergebnis eines gemeinsamen Marktüberwachungsprojekts von Behörden aus fünf Mitgliedstaaten – Ungarn, Deutschland, Slowakei, Slowenien und Niederlande – und der Europäischen Kommission. Insgesamt wurden 196 zufällig ausgewählte Lichterketten aller Preiskategorien zwischen November 2007 und Mai 2009 in unregelmäßigen Abständen untersucht. Die Proben wurden anhand 20 administrativer und technischer Kriterien geprüft. Viele Lichterketten fielen gleich mehrfach durch.
 
Schwerwiegende Mängel, die ein erhöhtes Stromschlag- oder Brandrisiko oder beides bergen, wurden bei 30,4 % der geprüften Lichterketten festgestellt. Solche schwerwiegenden Mängel bestehen darin, dass Sicherheitsanforderungen an die Konstruktion nicht eingehalten werden, etwa bei Steckern, Zugentlastung, Verdrahtung, Isolierung oder dem Schutz gegen Stromschlag. 25 Prozent der Lichterketten erfüllten die Sicherheitsanforderungen hinsichtlich der Zugentlastung nicht. Bei unzureichender Zugentlastung können sich die Anschlussdrähte lösen, was ein hohes Stromschlagrisiko birgt. Bei 23 Prozent war die „Querschnittsfläche“ nicht vorschriftsgemäß. Dies bedeutet, dass die Drähte für den durchfließenden Strom zu dünn sind, was zu Überhitzung und Bränden führen kann. Und gleich 28 Prozent fielen bei den Sicherheitsprüfungen für Kabel durch. "Anders gesagt: Aufgrund einer mangelhaften Isolierung bzw. Konstruktion der Lichterkette kann es zu einem Stromschlag kommen", warnt Karas.
 
Die EU-Kommission will jetzt koordiniert und unter Beteiligung möglichst vieler Mitgliedstaaten schärfere Kontrollen einführen. "Ganz wesentlich ist dabei die Beteiligung der Wirtschaft selbst. Sie muss ihre eigenen Kontrollen verstärken, denn nach EU-Recht sind Hersteller, Groß- und Einzelhändler sowie Einfuhrunternehmen für die Sicherheit der in der EU verkauften Produkte verantwortlich", betonte Karas. "Verbrauchersicherheit muss eine Priorität im gemeinsamen Binnenmarkt sein. Bisher haben die Marktüberwachungsmechanismen der EU sehr gut funktioniert. Wir dürfen aber nicht nachlassen, denn der Schutz der Bürger vor unsicheren Produkten muss eine absolute Priorität der EU bleiben"; so Karas abschließend.

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Serie (14): Wie funktionierte eigentlich...

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