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Gericht weist Klage gegen Strompreiserhöhungen ab
Die Richterin wies beide Anliegen zurück. So erklärte sie die Kündigungen für wirksam, weil das Unternehmen - wie im Übrigen auch die Kunden - laut Vertragsbedingungen ein Kündigungsrecht habe. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung in einem ähnlichen Prozess im Sommer des vergangenen Jahres, die mittlerweile vom Oberlandesgericht Celle bestätigt wurde.
Auch Ansprüche auf Rückzahlung bestehen nach Ansicht der Richterin nicht. Der Preisanstieg sei zuvor schriftlich von dem Unternehmen angekündigt worden, sagte sie zur Begründung. Zudem hätten die Abnehmer bereits Jahresabrechnungen mit den höheren Preisen bekommen. Da die Kläger diese nicht beanstandet hätten, hätten sie sich quasi damit einverstanden erklärt.
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(ddp/jfr/muc/Stromtipp.de)
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