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Wieder Förderung für Ökoheizungen

08.07.2010 von
Der Streit zwischen Finanz- und Umweltministerium über die Sperrung von Haushaltsmitteln für Förderprogramme bei den erneuerbaren Energien ist offenbar beigelegt. Wie das Umweltministerium am Mittwoch mitteilte, hob der Haushaltsausschuss des Bundestages die Haushaltssperre in Höhe von
115 Millionen Euro auf. Die Mitglieder des Ausschusses entsprachen damit einer Bitte des Finanzministeriums.
 
Anfang März hatte der Haushaltsausschuss die Mittel gesperrt, woraufhin Opposition und Verbände scharf Kritik geübt hatten. Auch das Umweltministerium hatte sich mehrfach um eine Aufhebung der Sperre bemüht. Anfang Mai stoppte das Haus von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) das Marktanreizprogramm zur Förderung von Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen. Auch Programme aus dem Bereich der Nationalen Klimaschutzinitiative wurden vorerst auf Eis gelegt. Wie das Umweltministerium weiter mitteilte, sollten die Programme unverzüglich wieder aufgenommen werden.
 
Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) begrüßte die Entscheidung des Haushaltsausschusses. "Die Freigabe der Gelder ist ein klares Bekenntnis zum ambitionierten Ausbau erneuerbarer Energien", sagte der Minister am Mittwoch in Berlin. Er verwies darauf, dass insbesondere das Marktanreizprogramm besonders effektiv sei. Mit dem Fördervolumen von 380 Millionen Euro könnten in diesem Jahr Investitionen in Höhe von 3,8 Milliarden Euro ausgelöst werden. "Das hilft dem lokalen Handwerk ebenso wie der mittelständisch geprägten Industrie im Wärmesektor", sagte Röttgen.
 
Konkret bedeutet das:
 
  • Der am 3. Mai 2010 verkündete Programmstopp wird sofort aufgehoben.
  • Ab 12. Juli 2010 können beim für die Bearbeitung zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder Förderanträge nach der neuen Richtlinie gestellt werden. Die Förderung wird auf die innovativsten Technologien konzentriert, weil deren Wirtschaftlichkeit ohne zusätzliche Fördermittel nicht gegeben ist. Dazu zählen unter anderem Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Solarkollektoren zur Kälte- und Prozesswärmeerzeugung, Pelletkessel und hocheffiziente Wärmepumpen.
  • Nicht mehr gefördert werden Anlagen im Neubau, da hier eine bundesweite Nutzungspflicht nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz besteht. Ebenso entfällt künftig eine Förderung für bereits breit im Markt etablierte Technologien wie Solarkollektoren zur reinen Trinkwassererwärmung oder solche Technologien mit einer guten Wirtschaftlichkeit, wie luftgeführter Pelletöfen, Scheitholzvergaserkessel und weniger effizienter Wärmepumpen. Die Förderkonditionen gelten zunächst bis Ende 2011.
  • Alle bis zur Verkündung des Programmstopps am 3. Mai 2010 bei der BAFA eingegangene Anträge erhalten die volle Förderung nach den alten Konditionen.

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