0%
0%
Präsidialamt sieht Verfassungsbedenken bei Laufzeitenverlängerung
Im Bundespräsidialamt ist laut einem Zeitungsbericht die Entscheidung über längere Laufzeiten für Atomkraftwerke im Kern gefallen. Laut einem internen Gutachten der Verfassungsjuristen von Bundespräsident Christian Wulff (CDU) könnten die Meiler ohne eine Zustimmung der Bundesländer höchstens neun Jahre länger am Netz bleiben, berichtete das "Handelsblatt" unter Berufung auf Regierungskreise. Laut dem Gutachten steige durch jedes weitere Jahr zugunsten der Stromwirtschaft die Gefahr, dass ein entsprechendes Gesetz vom Bundesverfassungsgericht wieder verworfen würde. Das Gutachten werde seit Wochen unter Verschluss gehalten, allerdings habe das Bundespräsidialamt sich gegenüber dem Kanzleramt bereits in dieser Richtung geäußert.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte zuletzt Sympathien für eine Laufzeitverlängerung von 10 bis 15 Jahren erkennen lassen, hatte zugleich aber klargemacht, dass sicherheits- und verfassungsrechtliche Fragen ebenfalls berücksichtigt werden müssten.
Dazu präsentierte Greenpeace eine Modellrechnung: Selbst eine sogenannte moderate Laufzeitverlängerung von 10 Jahren könnte dazu führen, dass der letzte Atommeiler erst im Jahre 2053 abgeschaltet würde. Das Atomkraftwerk wäre dann 67 Jahre in Betrieb. Bis jetzt gehen die Atomkraftwerke weltweit mit einem durchschnittlichen Alter von 22 Jahren vom Netz. Auch die bis dahin anfallende Menge an Atommüll würde sich im Vergleich zum Rot-Grünen Atomausstieg verdreifachen. Die Umweltschutzorganisation hat ausgewertet, wie sich Laufzeitverlängerungen von 10 oder 15 Jahren auf das Jahr der Abschaltung, die Gesamtlaufzeit der einzelnen AKWs und die anfallenden Müllmengen auswirken würden. Greenpeace fordert eine Laufzeitverkürzung.
Vielleicht interessiert Sie auch:













