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BUND legt im Streit um Kohlekraftwerk Verfassungsbeschwerde ein
Im Streit um das geplante Steinkohlekraftwerk der Evonik-Stromtochter Steag in Herne zieht der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der NRW-Landesverband legte laut Mitteilung vom Mittwoch Verfassungsbeschwerde gegen die vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster ausgesprochene Nichtzulassung der Revision gegen die Klageabweisung ein. Auch das Bundesverwaltungsgericht teilte die Auffassung des OVG vom Dezember 2009.
Gibt das Bundesverfassungsgericht der BUND-Beschwerde statt, wird die Klage den Angaben zufolge an das Oberverwaltungs- oder das Bundesverwaltungsgericht zurückverwiesen. Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster hatte im Dezember die BUND-Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des von Evonik geplanten Steinkohlekraftwerks Herne 5 aus rein formalen Gründen abgewiesen. Begründet wurde die Klageabweisung mit einer 2006 acht Minuten zu spät bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereichten Einwendung des Umweltverbandes. Der BUND hält dies für europarechtswidrig.
Evonik Steag plant einen Kraftwerksblock mit einer Leistung von 760 Megawatt. Laut BUND würde der Kraftwerksblock jährlich etwa 4,4 Millionen Tonnen Kohlendioxid ausstoßen.
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