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Regierung: Inhaber von Atomkraftwerken haften bei nuklearem Unfall
In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in ihrem Hoheitsgebiet ein Atomkraftwerk haben, ist ausschließlich der Inhaber der Anlage für nukleare Schäden haftpflichtig. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion, wie die Parlamentsverwaltung am Donnerstag mitteilte. Im Falle eines nuklearen Unfalls sind nach Darstellung der Regierung alle Geschädigten ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Aufenthalt gleich zu behandeln.Dies allerdings klingt nach Stromtipp.de-Recherchen besser als es ist - es gibt durchaus finanzielle Grenzen, wie sich am Beispiel Vattenfall zeigte.
In einer weiteren Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen weist die Regierung zudem darauf hin, dass die Betreiber von Kernkraftwerken "entsprechend dem fortschreitenden Stand von Wissenschaft und Technik" für entsprechende Sicherheitsvorkehrungen sorgen müssen. Diese sollten geeignet und angemessen sein, um einen Beitrag zur weiteren Risiko-Vorsorge zu leisten. Die Einhaltung dieser Vorschriften werde von den atomrechtlichen Genehmigungs- und Sicherheitsbehörden der Länder sichergestellt.













