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Neue Förderrichtlinien für erneuerbare Energien

04.04.2011 von

SolaranlagenIm März sind neue Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien in Kraft getreten. Wie das Bundesumweltministerium mitteilt, zählt dazu die befristete Erhöhung der Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung auf 120 Euro pro Quadratmeter bis 30. Dezember 2011. Danach beträgt die Förderung wieder 90 Euro pro Quadratmeter.

Der bisher befristete Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel wird unbefristet verlängert, aber degressiv ausgestaltet. Der Bonus beträgt 600 Euro (früher 400 Euro) bis zum 30. Dezember 2011, danach 500 Euro.

Der Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse beträgt ebenfalls 600 Euro (früher 500 Euro) bis 30. Dezember 2011, danach wieder 500 Euro.

Wieder eingeführt wird die Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln. Diese müssen als Fördervoraussetzung einen besonders niedrigen Staubemissionswert von maximal 15 Milligramm pro Kubikmeter einhalten. Die Förderung beträgt pauschal 1.000 Euro.

Alle bisherigen Förderungen bei Pellet-Öfen mit Wassertasche, Pellet-Kesseln, auch Kombinationskesseln und Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert.

Überarbeitet wurden die technischen Förderanforderungen für Wärmepumpen. Die geforderten Jahresarbeitszahlen wurden abgesenkt.
Die Förderung für Wärmepumpen wird auf einen anderen Bemessungsmaßstab umgestellt. Statt wie früher die Wohnfläche wird jetzt die Wärmeleistung zugrunde gelegt. Das bisherige Förderniveau bleibt in etwa erhalten. Große Wärmepumpen werden neu in die KfW-Förderung aufgenommen.

Die Förderung für Biogasleitungen entfällt. Dagegen wird die Ende 2010 ausgelaufene Förderung für kleine Biogasaufbereitungsanlagen wieder aufgenommen.

Für alle nach der neuen Förderrichtlinie förderfähigen Anlagen können ab sofort Förderanträge gestellt werden. Dies gilt nicht, wenn für dieselbe Maßnahme bereits ein Antrag gestellt wurde. Für bereits gestellte Anträge sind ausschließlich die bisherigen Richtlinien maßgeblich. Die Förderung erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beziehungsweise die bundeseigene Förderbank KfW. Die neue Richtlinie ist im Internet unter bmu.de und erneuerbare-energien.de sowie im elektronischen Bundesanzeiger abrufbar.

 

 

 

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