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Intelligente Stromzähler: Datenschutz und Sicherheit?

21.07.2011 von

Intelligente Stromzähler sollen beim Strom sparen helfenBis zum Jahr 2020 sollen nach den Vorgaben der EU 80 Prozent aller Haushalte mit intelligenten Stromzählern, sogenannten Smart Metern, ausgestattet sein. Die Einführung der Smart Meter ist zwar beschlossene Sache, aber an den technischen und rechtlichen Voraussetzungen eines sogenannten „Schutzprofils" für intelligente Stromzähler wird im Bundesamt für Sicherheit (BSI) noch gearbeitet, schreibt das IT-Profimagazin „iX“ in seiner aktuellen August-Ausgabe.

Dass intelligente Stromzähler hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen, liegt auf der Hand. Zum einen müssen intelligente Stromzähler vor Manipulationsversuchen wie Hacker-Angriffen geschützt sein, und zum anderen müssen intelligente Stromzähler die Daten korrekt an die Energieversorger übertragen. Namhafte Datenschützer fordern zudem eine Autonomie der Nutzer über ihre Daten, damit ihre Privatsphäre geschützt wird und sie somit auf Augenhöhe mit den Versorgern sind.

Die Technik zum Schutz der Daten ist beinahe fertig, doch die rechtliche Ausgestaltung ist noch nicht so weit. Zwar hat der Bundestag Ende Juni eine Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen, das den Rahmen absteckt. Probleme bereitet aber noch, dass das Gesetz Merkmale aus dem Telekommunikationsgesetz auf das Energiewirtschaftsrecht überträgt, die dort gar nicht bekannt sind. Zum Beispiel sind im Energiebereich die Begriffe Bestands-, Inhalts- und Verkehrsdaten nicht geläufig.