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TelDaFax bittet erneut zur Kasse: Was können Betroffene zun?

19.12.2011 von

Immer mehr betroffene TelDaFax-Kunden, die in letzter Zeit nochmal zur Kasse gebeten wurden, haben mittlerweile Rat bei der Verbraucherzentrale gesucht. Wie die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet, sind die verschiedenen Fälle sehr unterschiedlich gelagert.

Unter den Ratsuchenden befinden sich beispielsweise Verbraucher, die nie bei TelDaFax-Kunden waren, ebenso wie solche, deren Verbrauchsabrechnung nicht stimmt, vor allem aber solche, bei denen gar keine Abtretung der Forderung an die Firma, die jetzt die Forderung geltend macht (zumeist die TelDaFax Services GmbH) erfolgt ist.

Dazu merkt die Verbraucherzentrale allerdings an, dass sie - auch wenn eine solche Abtretung vorhanden sein solte - diese für rechtlich zweifelhaft hält, da überraschend und intransparent und damit nach AGB-Recht unwirksam.

Wie sollten Betroffene jetzt reagieren?

Das Wichtigste: Nicht vorschnell das Verlangte zahlen. Erst einmal prüfen und dabei eventuell Rat bei einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherzentrale einholen. Man kann auch selbst dem Anspruchsteller - zumeist Creditreform oder TelDaFax Services GmbH oder Insolvenzverwalter - antworten. Dabei ist die jeweils individuelle Fallkonstellation zu berücksichtigen. Hierfür finden Sie hier einen Musterbrief mit Varianten.