Seite bewerten:
0%
0%

Mikro-KWK-Anlagen werden ab März wieder gefördert

19.01.2012 von

Mikro-KWK-Anlage von RWE und VaillantDas Bundesumweltministerium hat die neuen Richtlinien für die Förderung von Mini- und Mikro-KWK-Anlagen bis 20 kW veröffentlicht. Ab dem 1. April 2012 können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Anträge eingereicht werden.

Neue Mini- und Mikro-KWK-Anlagen bis 20 kW in Bestandsbauten können nach dem Programm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. Sehr kleine, besonders für Ein- und Zweifamilienhäuser geeignete Mikro-KWK-Anlagen mit einer Leistung von 1 kW erhalten einen Investitionszuschuss von 1.500 Euro, große Anlagen mit 19 kW hingegen 3.450 Euro.

Voraussetzung für eine Förderung der Mini- oder Mikro-KWK-Anlage ist das Erfüllen anspruchsvoller Effizienzanforderungen: Die Primärenergie-einsparung muss für Mikro-KWK-Anlagen kleiner 10 kW mindestens 15 Prozent und für Mini- und Mikro-KWK-Anlagen von 10 kW bis einschließlich 20 kW mindestens 20 Prozent betragen. Außerdem ist ein Gesamtjahres-nutzungsgrad von mindestens 85 Prozent einzuhalten.

Fördervoraussetzung ist weiterhin, dass die Mini- oder Mikro-KWK-Anlagen in einer Liste enthalten sind, die auf der Homepage des BAFA veröffentlicht wurde. Die Liste soll bis zum 15. März 2012 veröffentlicht werden, näheres ist der BAFA-Homepage zu entnehmen.

Mini- und Mikro-KWK-Anlagen erreichen durch die Nutzung der bei der Stromerzeugung anfallenden Abwärme eine besonders hohe Brennstoffausnutzung und sind daher besonders klimafreundlich. Die Speicherung der Wärme ermöglicht die flexible Bereitstellung der gesicherten Leistung. Dadurch tragen die Anlagen auch zur Systemintegration fluktuierender erneuerbarer Energien bei.