Rekommunalisierung: Gericht bemängelt Vergabepraxis für Netzkonzession
Kommunen dürfen nicht von ihren eigenen zuvor festgelegten Auswahlkriterien für neue Konzessionsnehmer abweichen und letztlich Eigenbetriebe beim Zuschlag bevorzugen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Kiel hervor, das das Diskriminierungsverbot in den Vergabeprozessen betrifft. Ein privatwirtschaftlicher Bewerber, der nicht zum Zuge gekommen war, hatte im hier vorliegenden Fall geklagt und Recht bekommen.
Wie der Datenbank-dienstleister e’net berichtet, stellten die Richter des Landgerichts Kiel fest, dass der Wunsch nach einer Kommunalisierung des Netzes kein Entscheidungskriterium nach dem Energiewirtschaftsgesetz sei, sondern es primär darum gehe, im Wettbewerb den effizientesten Netzbetreiber zu finden.
Auch Gemeinden sind folglich an das Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB) gebunden, das eine „unbillige" Behinderung anderer Unternehmen als dem Eigenbetrieb untersagt. Auch dürfen sich die Auswahlkriterien an sich nicht nur auf das rein fiskalische Interesse der Gemeinde beziehen, sondern haben sich auch am Bedürfnis der Verbraucher nach einer möglichst sicheren und preisgünstigsten Versorgung zu orientieren.













