DUH: Bundesregierung will Atommüll-Endlager im Ausland zulassen

Ohne Not und praktisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit kündigt die Bundesregierung nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) einen atompolitischen Allparteienkonsens auf, der seit Jahrzehnten nicht in Frage gestellt wurde: Die Atomendlagerung im Inland. Als Anlass diene dabei eine EU-Richtlinie (2011/70/EURATOM), die die Endlagerung im Ausland als Ausnahme zulässt, jedoch keinen Mitgliedstaat dazu zwingt.
„Die Bundesregierung rüttelt, ohne dies öffentlich zu thematisieren, an dem bei allen Auseinandersetzungen um die Atomenergie in Deutschland immer wieder bestätigten Konsens, wonach der hochradioaktive Atommüll, der in deutschen Atomkraftwerken entsteht, auch in Deutschland zu entsorgen sei", sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Michael Spielmann. Er erinnerte daran, dass zuletzt im Rahmen der laufenden Bund-Länder-Gespräche über ein Endlagersuchgesetz Ende 2011 in einem im Konsens verabschiedeten Grundsatzpapier die Endlagerung im Inland explizit festgehalten wurde. Darin heißt es, es entspreche „der nationalen Verantwortung, dass die in kerntechnischen Anlagen in Deutschland angefallenen radioaktiven Abfälle auch in Deutschland entsorgt werden".
Zwar erkläre die Bundesregierung in der Begründung zu der AtG-Novelle, dass sie derzeit keine Atomendlagerung im Ausland plane, doch sei dann „umso weniger erklärbar, warum die Regierung darauf verzichtet, einen klaren gesetzlichen Vorrang der Inlandsendlagerung im Gesetz festzuschreiben", sagte die Leiterin Klimaschutz und Energiewende und Autorin der DUH-Stellungnahme, Rechtsanwältin Cornelia Ziehm. Die EU-Richtlinie selbst wolle den Vorrang der Inlandsendlagerung. Es gebe also keinen erkennbaren Grund, die Auslandsendlagerung „praktische im Handstreich gleichberechtigt neben die Inlandsendlagerung zu stellen".












