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AKW Brunsbüttel verliert Genehmigung für Atommüll-Zwischenlager

20.06.2013 von

AKW Brunsbüttel verliert Genehmigung für Atommüll-Zwischenlager

Nach zweitägiger mündlicher Verhandlung hat der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts gestern die atomrechtliche Genehmigung für das Standortzwischenlager des Atomkraftwerks Brunsbüttel wegen mehrerer Ermittlungs- und Bewertungsdefizite der Genehmigungsbehörde aufgehoben.

Die Genehmigung war vom Bundesamt für Strahlenschutz im November 2003 erteilt worden. Sie erlaubt die Aufbewahrung von bestrahlten Brennelementen ausschließlich aus dem Atomkraftwerk Brunsbüttel in maximal 80 Castor-Behältern zum Zwecke der Zwischenlagerung bis zur Einlagerung in ein Endlager für einen Zeitraum von bis zu 40 Jahren ab der Einlagerung des ersten Behälters.

Damit hatte die Klage eines Anwohners Erfolg, der gegen die Genehmigung des Zwischenlagers eingewandt hatte, dass die Risiken terroristischer Angriffe unter anderem durch gezielten Absturz eines Verkehrsflugzeuges sowie den Einsatz panzerbrechender Waffen gegen das Lager nicht hinreichend berücksichtigt worden seien. Dem Gericht war ein wesentlicher Teil der Unterlagen der Genehmigungsbehörde unter Berufung auf Geheimhaltung nicht vorgelegt worden.

Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.