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Gericht untersagt erhöhte Abschläge und zeitversetzte Auszahlung von Guthaben

24.10.2013 von

Gericht untersagt erhöhte Abschläge und zeitversetzte Auszahlung von Guthaben

Stromanbieter dürfen gegenüber ihren Privatkunden keine Abschlagszahlungen festsetzen, die sich nicht am Vorjahresverbrauch orientieren. Das geht aus einem Urteil des Landgericht Düsseldorfs hervor. Desweiteren dürfen Stromanbieter Guthaben aus dem Vorjahr nicht mit laufenden Abschlagzahlungen des Folgejahres verrechnen. Der Vorfinanzierung eines Stromanbieters durch den Kunden in Form von erhöhten Abschläge und zeitversetzter Auszahlung der Guthaben ist damit ein Riegel vorgeschoben. 

In dem vom Landgericht Düsseldorf zu entscheidenden Fall hatte der Stromanbieter ExtraEnergie - trotz des erheblich geringeren Verbrauchs seines Kunden im Vorjahr - die monatlichen Abschlagszahlungen für das folgende Belieferungsjahr in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Da es sich offensichtlich nicht um einen Einzelfall handelte, stufte das Gericht das Vorgehen von ExtraEnergie als systematisch und daher unlauter ein.

Weiterhin zahlte ExtraEnergie das aus dem niedrigeren Verbrauch resultierende Guthaben nicht mit der nächsten Abschlagsrechnung nach der Jahresrechnung aus, sondern „verrechnete" das Guthaben des Endkunden mit den Abschlagszahlungen der nächsten Monate. Auch darin sah das Gericht eine irreführende geschäftliche Handlung der ExtraEnergie zu Lasten des Endkunden.

ExtraEnergie hat die Möglichkeit, binnen eines Monats Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts einzulegen.