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Schlichtungsstelle Energie verzeichnet 100. Mitglied

16.11.2013 von

Die Schlichtungsstelle Energie verzeichnet weiterhin einen
Zuwachs an Mitgliedern: Aktuell sind bereits 100 Unternehmen und Institutionen Mitglied der Einrichtung, die vor zwei Jahren ihre Tätigkeit aufnahm.

„Erfreulich ist die große Akzeptanz, die die Schlichtungsstelle sowohl bei den Verbrauchern als auch bei den Versorgungs-  unternehmen erreicht. Immer mehr Energie-versorger bekennen sich zu dem Schlichtungs-gedanken und treten der Schlichtungsstelle Energie bei“, sagte Thomas Kunde, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle Energie. „Die Mitgliedschaft in der Schlichtungsstelle ist für die Energieversorger eine gute Möglichkeit, ihre Kundenfreundlichkeit noch einmal hervorzuheben. Für den Verbraucher ist sie eine zuverlässige Orientierung, welche Unternehmen auch im Streitfall Wert auf eine einvernehmliche Einigung legen“, so Kunde weiter.

Die Schlichtungsstelle Energie ist vom Wirtschafts- und Verbraucherschutzministerium als zentrale Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Energieversorgungsunternehmen und Verbrauchern anerkannt. Jeder Verbraucher kann nach ergebnisloser Beschwerde beim Energieversorgungsunternehmen die Schlichtungsstelle Energie anrufen und die Durchführung eines Schlichtungsverfahren beantragen (§ 111b EnWG). Das Unternehmen ist verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

In über 80 Prozent der durchgeführten Schlichtungsverfahren konnte die Schlichtungsstelle bisher eine Einigung zwischen Verbraucher und Versorger erzielen und so langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren vermeiden.