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EEG-Reform sieht halbe EEG-Umlage auf den Eigenstromverbrauch vor

09.04.2014 von

EEG-Reform sieht halbe EEG-Umlage auf den Eigenstromverbrauch vor

Mehr als drei Cent EEG-Umlage pro Kilowattstunde sind zukünftig für selbsterzeugten Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Solaranlagen geplant.


Der Kabinettsentwurf sieht vor, dass neue Solaranlagen und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ab August für die Stromeigen-versorgung eine EEG-Umlage in Höhe von 50 Prozent abführen müssen. Dies entspricht derzeit 3,12 Cent je Kilowattstunde.

Eigenstromerzeuger aus besonders energieintensiven Betrieben sollen 15 Prozent der EEG-Umlage abführen, was derzeit rund 0,94 Cent je Kilowattstunde bedeutet. Von einer Belastung mit der EEG-Umlage werden nach ersten Schätzungen des BHKW-Infozentrums mehr als 99 Prozent der selbst genutzten KWK-Strommenge aus neuen KWK-Anlagen betroffen sein.

Außerdem sollen Anlagenbetreiber verpflichtet werden, den Stromeigenverbrauch viertelstündlich genau zu erfassen. Gerade für Betreiber kleiner KWK-Anlagen würde dies zu zusätzlichen finanziellen und administrativen Belastungen führen.

Nach Angaben des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) sind außerdem über zwei Drittel des deutschen Photovoltaik-Marktes betroffen. Der BSW-Solar hat deshalb angekündigt, gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die geplante EEG-Reform der Bundesregierung zu klagen.