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EEG-Reform: Verbände klagen gegen EU-Beihilfeleitlinien

06.08.2014 von



Der Milchindustrie-Verband (MIV) und der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) klagen vor dem Europäischen Gericht gegen die von der EU-Kommission beschlossenen Leitlinien für Energie- und Umweltbeihilfen. Die Verbände befürchten im Zuge des novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bei unveränderten EU-Leitlinien unverhältnismäßige Zusatzkosten für energie- und handelsintensive Molkereien.


Die Leitlinien geben den Mitgliedstaaten einen Rahmen für mögliche Kosten-entlastungen von Branchen und Unternehmen zur Förderung erneuerbarer Energien vor. Die Ein-gruppierung erfolgt dabei in Abhängigkeit von der Handels- und Stromkosten-intensität. Dabei wurde die Milchindustrie nach Auffassung von MIV und DRV ungünstiger eingestuft, als es der Realität entspricht.

Im novellierten EEG wurde diese von der EU-Kommission vorgenommene Einstufung bei der nationalen Ausgestaltung der besonderen Ausgleichregelung übernommen. Das hat zur Folge, dass auf die betroffenen Unternehmen erhebliche zusätzliche Kostenbelastungen zukommen.

Die Milchindustrie befürchtet erhebliche Wettbewerbsnachteile und den Verlust von Arbeitsplätzen durch die unzureichende Entlastung bei den Stromkosten. „Nach unserer festen Überzeugung müssen deshalb insbesondere die energie- und handelsintensiven Unternehmen der Molkereiwirtschaft in den Katalog der entlastungsberechtigten Branchen aufgenommen werden", fordern DRV-Generalsekretär Dr. Henning Ehlers und MIV-Hauptgeschäftsführer Eckhard Heuser.