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Vergleich zwischen Kartellamt und Stadtwerken

Das Bundeskartellamt hatte am 13. März 2008 ein kartellrechtliches Verfahren wegen überhöhter Erdgaspreise für Haushaltskunden gegen rund 35 Gasversorgungsunternehmen in Deutschland eingeleitet. Von dem Verfahren betroffen war auch die Stadtwerke Düsseldorf AG.

Nach Verhandlungen habe man sich, so das Unternehmen, im November mit dem Bundeskartellamt in einem Vergleich geeinigt, um ein gerichtliches Verfahren, das sich über einen längeren Zeitraum hingezogen hätte, zu vermeiden. Trotz einer gerichtlichen Klage der Stadtwerke Düsseldorf gegen eine Abmahnung wären die darin enthaltenen Rückzahlungsverpflichtungen vor Abschluss der gerichtlichen Einigung umzusetzen gewesen.

In einer Pressemitteilung betonen die Stadtwerke Düsseldorf, dass man mit dem Vergleich nicht die Rechtmäßigkeit der Vorwürfe anerkenne. Man halte die Anschuldigung überhöhter Erdgaspreise nach wie vor nicht für gerechtfertigt.

Die Vereinbarung mit dem Bundeskartellamt sieht zwei Rückzahlungen an die Erdgaskunden der Stadtwerke Düsseldorf in Höhe von durchschnittlich 1,5 Prozent der Jahresrechnungen für 2008 und 2009 vor: Eine durchschnittliche Familie (jährlicher Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden) erhält demnach eine Vergütung von 32 Euro (1,9 Prozent) für 2008 und 20 Euro (1,2 Prozent) für 2009. Ein Singlehaushalt, der pro Jahr durchschnittlich 7.000 Kilowattstunden verbraucht, erhält 11,20 Euro (1,8 Prozent) für 2008 und sieben Euro (ein Prozent) für das Jahr 2009. Diese Rückzahlung erfolgt mit der Jahresendrechnung 2009.

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