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Glos ruft zum Wechsel auf
Das Bundeskartellamt hat heute mitgeteilt, dass die Anfang März 2008 auf der Grundlage des neuen § 29 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eingeleiteten Gaspreismissbrauchsverfahren weitgehend eingestellt worden sind, nachdem die Mehrzahl der Gasversorger freiwillige finanzielle Zusagen zugunsten der betroffenen Verbraucher abgegeben haben. Über die Zusagen verpflichten sich die Unternehmen, den Verbrauchern einen finanziellen Bonus zu gewähren, Preiserhöhungen zu verschieben oder sogar die Preise zu senken. Am 6. Oktober waren bereits Gaspreismissbrauchsverfahren gegen sechs regionale E.ON-Gasversorger gegen finanzielle Zusagen eingestellt worden. Der Vorteil für die Gasverbraucher beläuft sich insgesamt auf einen Betrag in Höhe von 127 Millionen Euro.
Bundesminister Glos weiter: "Die Missbrauchsverfahren zeigen deutliche Preisunterschiede, die einen Versorgerwechsel für die Verbraucher lohnend machen. Die Verbraucher sollten verstärkt die Preise vergleichen und bereits bestehende Möglichkeiten des Lieferantenwechsels wahrnehmen, wenn sie dadurch sparen können. Das sorgt für stärkeren Wettbewerbsdruck auf die Gasversorger und kommt im Ergebnis allen Verbrauchern zu Gute."
Der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter ist einfach und risikolos: Einfach in unserem Gas-Vergleichsrechner den passenden Anbieter finden, Wechselantrag ausfüllen und schon kann es mit dem Sparen losgehen.
Bundesminister Glos weiter: "Die Missbrauchsverfahren zeigen deutliche Preisunterschiede, die einen Versorgerwechsel für die Verbraucher lohnend machen. Die Verbraucher sollten verstärkt die Preise vergleichen und bereits bestehende Möglichkeiten des Lieferantenwechsels wahrnehmen, wenn sie dadurch sparen können. Das sorgt für stärkeren Wettbewerbsdruck auf die Gasversorger und kommt im Ergebnis allen Verbrauchern zu Gute."
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