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NRW: Energieausweis für kommunale Gebäude
Gut sichtbar ausgehängte Energieausweise in großen öffentlichen Gebäuden sollen künftig den Bürger informieren: Ab 1. Juli benötigen alle Nichtwohngebäude in Deutschland einen Energieausweis, wenn sie neu vermietet oder verkauft werden. Bisher galt der Ausweis nur für Wohnhäuser. „Der Energieausweis für öffentliche Gebäude und Gewerbeimmobilien erhöht jetzt auch in diesem Sektor die Transparenz bei den Energiekosten“, sagt Dr. Volker Kienzlen, der Geschäftsführer der landesweit tätigen Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA).
„Eine Besonderheit gilt für öffentliche Gebäude mit mehr als 1.000 Quadratmetern Nettogrundfläche und regelmäßigem Publikumsverkehr“, so Volker Kienzlen. „Die Eigentümer, meist Kommunen, müssen in jedem Fall einen Energieausweis erstellen lassen. Die Bürger haben zudem einen Anspruch darauf, dass der Ausweis gut sichtbar ausgehängt wird.“ Die Idee dahinter: Die öffentliche Hand soll Vorbild sein. Bei allen Nichtwohngebäuden besteht die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchausweisen. Bei Neubauten ist nur der Bedarfsausweis möglich. Architekten, Ingenieure und Handwerker mit spezieller Zusatzqualifikation können Energieausweise ausstellen.
Die deutschen Kommunen besitzen mit rund 180.000 Schulen, Krankenhäusern und Museen viele Nichtwohngebäude. Knapp 2,3 Milliarden Euro Energiekosten entfallen jährlich auf diese Immobilien. Experten schätzen das durchschnittliche Einsparpotenzial bei den Energiekosten auf 10 bis 30 Prozent. Bei gewerblichen Gebäuden sieht es ähnlich aus. Ihre Effizienzpotenziale sind noch beträchtlich. Vielen von ihnen verhagelt das die Vermietungschancen: Mieter aus der Wirtschaft verlangen immer häufiger Maßnahmen zur umweltgerechten und energieeffizienten Bauweise. Gründe sind unter anderem geringere Nebenkosten und ein höherer Arbeitskomfort für die Mitarbeiter. Der Energieausweis wird diesen Trend voraussichtlich noch verstärken.
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