Preisklausel unwirksam
Wie der SWR berichtet, hat das Amtsgericht Villingen-Schwenningen gestern der Klage eines Gaskunden der Stadtwerke stattgegeben, in der die Rechtmäßigkeit einer Preiserhöhung verhandelt wurde. Der Kläger hatte die Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel angezweifelt und Recht bekommen.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Preisanpassungsklausel aufgrund ihrer Formulierung unwirksam sei. Der Gasversorger verweist in ihren Verträgen nur auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in denen die Klauseln für die Preisänderungen zu finden sind. Nach Ansicht des Richters müssen Klauseln für Preisänderungen aber direkt in die Verträge eingebunden werden. Die Stadtwerke Villingen-Schwenningen hatten somit kein Recht, den Preis ihres Gastarifs zu erhöhen.
Der Kunde des Gasversorgers erhält damit vorerst sein zu viel bezahltes Geld zurück. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, denn trotz des geringen Streitwerts ist das Verfahren zur Berufung zugelassen worden, da das Urteil direkte Auswirkungen auf andere Verträge hat.















