Heizen mit erneuerbaren Energien: BW verschärft Richtlinien bei der Modernisierung der Heizungsanlage
Verbraucher in Baden-Württemberg, die ihre Heizungsanlage austauschen wollen, müssen ab sofort einen erhöhten Anteil ihres Wärmebedarfs über erneuerbare Energien decken: Ab dem 1. Januar 2010 müssen zehn Prozent der Heizenergie über erneuerbare Ressourcen gedeckt werden.
Die Verschärfung der Richtlinie soll den Ausbau erneuerbarer Energien in der Region stärken. Der Anteil an erneuerbaren Energien an dem Wärmebedarf des Landes liegt derzeit bei 8,7 Prozent und soll bis zum Jahr 2020 auf 16 Prozent gesteigert werden.
Bei der ökologischen Umrüstung der Heizung bieten sich solarthermische Anlagen, Wärmepumpen, Holzpelletanlagen oder Erdwärmesonden an. Alternativ kann durch eine verbesserte Wärmedämmung an der Hausfassade oder auf dem Dach Energie eingespart und so der CO2-Ausstoß gesenkt werden.













