GEW: Kunden können mit Rückzahlungen rechnen
Der Wilhelmshavener Energieversorger GEW hat angekündigt, das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg nicht anzufechten und nun Rückerstattungsansprüche der betroffenen Sondervertragskunden zu prüfen. Alle Kunden, die rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben, können mit einer Rückzahlung rechnen. Wie stark die Rückzahlungsansprüche das Unternehmen belasten werden, ist bislang noch nicht absehbar.
Das Gericht hatte am 12. Februar vier Preiserhöhungen, die die GEW zwischen den Jahren 2004 und 2006 vorgenommen hatte, als unwirksam erklärt, da weder die Sonderverträge noch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sogenannte Preisanpassungsklauseln enthielten, wie die „Nordwest-Zeitung" berichtet.

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