Gasag: Verbraucherzentrale aktualisiert Info-Paket
Die Verbraucherzentrale Berlin hat ihr Informationspaket für Gasag-Kunden aktualisiert, die noch Rückforderungsansprüche an die Gasag aufgrund unwirksamer Gaspreiserhöhungen besitzen. In dem Paket werden die am häufigsten gestellten Fragen nach den Möglichkeiten zur gerichtlichen Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen gegenüber der Gasag beantwortet.
Darüber hinaus enthält es den Entwurf einer Klageschrift, eine Beispielsrechnung zur Ermittlung des Rückforderungsbetrages sowie das Muster eines online ausgefüllten Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids gegen die Gasag. Das Informationspaket steht hier als PDF-Datei zum Download bereit. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids gegen die Gasag ist hier kostenlos erhältlich.
Das Info-Paket kann zudem auch gegen eine Kostenpauschale von fünf Euro in der Verbraucherzentrale Berlin abgeholt werden. Zugesandt wird es gegen Überweisung von 7,50 Euro unter Angabe des Datums und Rechnungsempfängers – es wird vorher von der Verbraucherzentrale eine Rechnung zugesandt, der die entsprechenden Daten zu entnehmen sind – auf das Konto der Verbraucherzentrale Berlin bei der Berliner Sparkasse, BLZ 100 500 00, Kontonummer 730 003 795.
Einer aktuellen Untersuchung zufolge sparen Verbraucher durchschnittlich 362 Euro, wenn sie aus der Grundversorgung zu dem günstigsten Gasanbieter ihrer Region wechseln. Nutzen Sie unseren Gas-Rechner, um Ihr persönliches Einsparpotenzial bei einem Gasanbieterwechsel zu ermitteln.













