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EWE-Gaspreiserhöhung: 20 Prozess-Niederlagen an einem Tag

10.06.2011 von

EWE-Gaspreiserhöhung: 20 Prozess-Niederlagen an einem TagIm juristischen Streit um EWE-Gaspreiserhöhungen hat der Energieversorger EWE heute vor dem Landgericht Oldenburg 20 Niederlagen an einem Tag erlitten.

Der Konzern müsse den Kunden die Beträge der EWE-Gaspreiserhöhung in voller Höhe zurückerstatten, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte. Dabei handelt es sich um eine Gesamtsumme von 146.000 Euro. Geklagt gegen die EWE-Gaspreiserhöhung hatten vor allem Landwirte und landwirtschaftliche Großbetriebe wie Baumschulen und Geflügelmäster. In drei weiteren Prozessen um umstrittene EWE-Gaspreiserhöhungen hätten sich die Parteien auf Vergleiche geeinigt.

In dem seit Jahren schwelenden Streit um die EWE-Gaspreiserhöhung hatte das Unternehmen Mitte April eingelenkt. Die seit April 2007 vorgenommenen Gaspreiserhöhungen sollen nach Unternehmensangaben in vollem Umfang erstattet werden. Dieses Angebot soll demnach auch für die mehr als 6.000 Kunden gelten, die noch vor nordwestdeutschen Gerichten auf volle Rückerstattung der EWE-Gaspreiserhöhung klagen. Zudem kündigte EWE an, die Prozesskosten zu übernehmen. Trotzdem ist die Klagewelle gegen die EWE-Gaspreiserhöhungen bislang nicht abgeebbt.

Ein Grund dafür ist die lange offene Frage, welcher Preis die Berechnungsgrundlage für die Rückzahlung der EWE-Gaspreiserhöhung bilden soll. EWE wollte zunächst nur Beträge erstatten, die über einen Preis von 4,51 Cent pro Kilowattstunde hinaus gegangen waren. Die gegen die EWE-Gaspreiserhöhung klagenden Kunden monieren jedoch, dass bereits alle Gaspreiserhöhungen über 4,11 Cent pro Kilowattstunde unwirksam gewesen seien. Ein für Mittwoch angesetzter Termin in dieser Sache vor dem Oberlandesgericht Oldenburg ist am Dienstag wegen schwebender Vergleichsverhandlungen aufgehoben worden, wie das Gericht mitteilte.

Ausgangspunkt der Klagewelle gegen die EWE-Gaspreiserhöhungen war ein Urteil des Bundesgerichtshofes im Juli 2010, worin die EWE-Preiserhöhungen ab 2007 für ungültig erklärt worden waren.
(dapd/nbg /1) 

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