Fracking: Für Union hat Umweltschutz "oberste Priorität"
In der Diskussion über die Förderung von „unkonventionellem Erdgas“ ist die Forderung nach einer Verschärfung des Bergrechts laut geworden. Für die Union hat der Umweltschutz „oberste Priorität“. Eine konstruktive Beratung sei nötig.
„Deutschland hat durch die verschiedenen Genehmigungsverfahren auf Bundes- und Länderebene ein hohes Schutzniveau sowohl für das Grundwasser als auch für den Boden. Dies muss auch in Zukunft uneingeschränkt erhalten bleiben“, so die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött, und der zuständige Berichterstatter, Michael Paul. Die Einführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für alle Erdgaserkundungs- und -fördervorhaben, die sich des „Fracking“-Verfahrens bedienen, halte die Union für richtig.
Die Fracking-Methode wird eingesetzt, wenn bei Erdgas in dichten Gesteinen (z.B. Schiefergas) die Durchlässigkeit der Speichergesteine gering ist. Also müssen bei der Gewinnung zusätzlich bessere Wegsamkeiten für den Austritt des Gases geschaffen werden.
Nach dem sogenannten Fracking wird die Flüssigkeit zurückgepumpt, wobei ein großer Teil des Quarzsandes in den Rissen verbleibt, um diese offen zu halten. Das in der Lagerstätte vorhandene Gas strömt dem Bohrloch zu und kann gefördert werden.













