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Verwaltungsgericht kippt Genehmigung für Biogasanlage
Die Genehmigung einer geplanten Biogasanlage in der Grube Karl in Mechernich (Kreis Euskirchen) unterliegt nicht automatisch dem Bergrecht. Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen hob am Dienstag eine entsprechende Genehmigung der Bezirksregierung vom November 2009 auf, da die Stadt Mechernich nicht beteiligt worden war, wie das Gericht mitteilte.
Da das Land davon ausgegangen war, dass die von der Anlage erzeugte Energie überwiegend dem Grubenbetrieb diene, hatte die Bezirksregierung damals die Genehmigung erteilt.
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